Während der letzten Tage, die ich an Mamas Bett verbrachte, erfahre ich in der Einrichtung immer wieder, wie unterschiedlich das Lebensende aussehen kann. Was mich dabei vor allem beschäftigt, ist ein gewisses Ausgeliefertsein, das ich dabei wahrnehme. Warum ich daraufhin meine eigene Patientenverfügung nochmal anpassen werde, davon möchte ich heute erzählen.
Die einen dürfen nicht gehen, die anderen können nicht
Bei Mama ist es ja nun so: Der Körper will nicht mehr, aber sie ist noch gar nicht bereit für ihr Ende. Wenn ich zwischendurch auf den Gang hinaus gehe, begegnen mir Bewohner:innen im Rollstuhl oder am Rollator, bei denen es genau umgekehrt ist: Die wollen nicht mehr, aber ihr Körper ist noch zu fit.
Wie unfassbar unfair.
Unter anderem gibt es eine Bewohnerin, die immer wieder durch die Gänge wandelt und ankündigt, sich jetzt gleich aus dem nächsten Fenster stürzen zu wollen. Das funktioniert natürlich nicht, denn alle Fenster sind hier selbstverständlich bestens gesichert. Sie läuft also immer ziemlich erfolglos umher. Gleichzeitig ist sie aber dement und vergisst immer wieder, wie oft sie mit ihrem Vorhaben schon gescheitert ist. Die Pfleger:innen bringen sie immer wieder geduldig zurück in ihr Zimmer. Auf den ersten Blick hat diese Tragik vielleicht etwas Komisches an sich.
Aber bei näherem Hinsehen ist es nicht komisch, sondern grauenhaft.
Mamas Seele ist ihrem Körper ausgeliefert, der immer weiter nachgibt – und diese suizidgefährdete Dame ist ihrem Körper ebenso ausgeliefert, weil er einfach nicht nachgeben will. Beide können nicht mehr selbst über ihr Schicksal entscheiden. Mich macht das sehr nachdenklich. Möchte ich so enden? Bestimmt nicht.
Gleichzeitig habe ich selbst aber eine Patientenverfügung, in der ich für mich lebenserhaltende Maßnahmen wünsche.
Allerdings war mir bisher auch nicht in Gänze klar, was das bedeuten kann. Bisher hatte ich nur ein typisches Krankenhaus-Koma-Szenario vor Augen und dachte: Na ja, solange die Hoffnung, dass ich wieder aufwache, nicht ganz gestorben ist, wäre es doch tragisch, diese Möglichkeit nicht aufrechtzuerhalten. Schließlich bin ich eine Kämpfernatur – ich war davon überzeugt, bei mir ist alles möglich. Aber durch die Erfahrung, die ich gerade mit Mama mache, sehe ich das nun ganz anders.
Mir ist klargeworden, wie belastend meine Entscheidung für meine Angehörigen werden könnte.
Mama hat im Gegensatz zu mir – dem Himmel sei Dank! – eine Patientenverfügung, in der sie sich gegen lebenserhaltende Maßnahmen im Angesicht des nahenden Todes ausspricht. Dadurch bin ich als Generalbevollmächtigte verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieser Wille Berücksichtigung findet. Ich muss also nicht selbst entscheiden, was mit ihr passieren soll, denn ihr Wille ist für mich, für ihre Ärzt:innen und für die Pflegeeinrichtung bindend.
Das macht einen himmelweiten Unterschied in einer solchen Lage wie der jetzigen.
Denn was wäre gewesen, wenn Mama in ihrer Patientenverfügung – so wie ich zurzeit – das Festhalten an lebenserhaltenden Maßnahmen festgelegt hätte? Die Konsequenzen daraus hätten sich in den vergangenen Tagen sehr deutlich gezeigt.
Als mich zum Beispiel ihr Hausarzt letzte Woche anrief und erzählte, sie verweigere nun die Einnahme ihrer Medikamente, und er würde dafür plädieren, dass wir sie absetzen und auf Palliativmedizin umstellen, hätte ich das ablehnen müssen, um ihrem Willen nachzukommen, obwohl klar war, dass die Weitergabe der regulären Medikamente aus therapeutischer Sicht keinen Sinn mehr machen. Gleichzeitig hätte man Mama aber nicht gegen ihren Willen zur Medikamenteneinnahme zwingen dürfen, denn das fiele nämlich wiederum unter Körperverletzung.
Was passiert im Fall so einer Patt-Situation?
Falls Mama also beim Verfassen der Patientenverfügung für lebenserhaltende Maßnahmen gewesen wäre, diese aber nun quasi durch die Verweigerung der Medikamente selbst ablehnt und nicht gezwungen werden kann, würde man ihrem „natürlichen, akuten Willen“, den sie ja in diesem Moment äußert, stattgeben. Mich hätte das aber in ein schlimmes Dilemma zwischen ihrem einstigen, schriftlichen Befehl und ihrem aktuellen Leiden gebracht.
Ähnlich hätte es auch ausgesehen, wenn sie erst gar keine Patientenverfügung gehabt hätte. Schwierig wird es dann erst recht, wenn Ärzt:innen und Angehörige sich nicht über die Weiterbehandlung einig werden. Wenn der Arzt zum Beispiel, wie in unserem Fall jetzt, Palliativmedizin verschreiben wollen, die Angehörigen das aber – aus welchem Grund auch immer – ablehnen. Dann muss nämlich das Betreuungsgericht eingeschaltet werden.
Und dann noch das Ratespiel: Was würde sie jetzt wollen?!
Ohne Patientenverfügung, hätten wir herumrätseln müssen, was sie wohl gewollt hätte. Bei einer Patientenverfügung mit dem Wunsch nach lebensverlängernden Maßnahmen hätte ich mit dem behandelnden Arzt über das Absetzen der Medikamente (was übrigens unter passive Sterbehilfe fällt) und über die Palliativmedizin (= indirekte Sterbehilfe) diskutieren müssen.
Ihr zuletzt schriftlich fixierter Wille und ihr durch die Weigerung geäußerter „natürlicher Wille“ hätten im Widerspruch gestanden – und wir hätten uns alle rechtlich auf ziemlich dünnes Eis begeben mit der Entscheidung, die Medikamente tatsächlich abzusetzen und auf Linderung statt Heilung umzuswitchen. Was hierzulande nur dann legal ist, solange der Wille der Patientin Berücksichtigung findet. Dieser Punkt wäre ja zumindest strittig geblieben.
Dadurch wurde mir klar: Ich muss meine Patientenverfügung anpassen.
Denn natürlich würde ich nicht wollen, dass meine Angehörigen gezwungen werden, gegen meinen schriftlich fixierten Willen zu handeln, herumzuraten, was ich nun wollen würde und sich dabei auch noch rechtlich aufs Glatteis wagen. Ich möchte nicht nur, dass allen vollkommen klar ist, was ich wollte, sondern auch, dass sie sich darauf berufen können und dieser Entscheidungslast gar nicht erst ausgesetzt werden. So lange ich bei meiner Variante „pro Lebenserhaltung“ bleibe, könnte ich das aber gar nicht für sie ausschließen.
Klarheit und Rechtssicherheit sind das Wichtigste in dieser Lage.
Zum Glück war Mama in diesem Punkt besser unterwegs als ich bisher. Trotz dieser Entlastung bedeutet das aber natürlich noch lange nicht, dass es mir mit all dem gut geht. In der Therapie von „Heilung“ auf „Linderung“ umzusteigen, heißt gleichzeitig: Ich kann ihr nicht mehr anders helfen. Wir alle können ihr nicht mehr anders helfen.
Was macht das mit mir?
Obwohl ich weiß, dass formal und rechtlich gesehen alles so seine Richtigkeit hat – fühle ich mich trotzdem miserabel. Alles, was ich mir für sie wünsche, ist weniger Qual, mehr Erträglichkeit – Ruhe und Frieden für ihre Seele. Ich möchte einfach nur, dass sie es ihr leichter gemacht wird. Ich hoffe, sie spürt das. Denn in Momenten, in denen sie plötzlich kurz „da“ ist und unbedingt aufstehen möchte und „hier raus“ will, muss ich mich selbst immer wieder daran erinnern, dass ich nichts dafür kann, dass ich alles tue, um ihr zu helfen, und dass ich genau damit ihren Willen ausführe bzw. ausführen lasse.
Es ist so eine Sache mit der Eigenverantwortung.
Wenn dann nämlich plötzlich die nicht ignorierbaren Konsequenzen der eigenen Entscheidungen direkt vor einem liegen, entsteht eben trotzdem ein emotionaler Druck auf die Angehörige, in diesem Fall mich, die daneben sitzt und der Mama ganz konkret jetzt, hier, in diesem Moment, nicht mehr aus der grauenhaften Lage (ans Bett gefesselt zu sein) heraushelfen kann. Natürlich sage ich ihr dann, dass es mir leid tut, dass sie nicht aufstehen kann, und dass ich es nicht ändern kann. Ich versuche, sie zu beruhigen und halte ihre Hand. Aber ihren verzweifelten Blick in den wenigen, wachen Momenten, den werde ich wohl auch nicht mehr vergessen. Ich habe Angst, dass sie mich innerlich verflucht, dass ich ihr nicht helfe – gleichzeitig weiß ich, dass sie nicht mehr so klar zu denken in der Lage ist.
Der Tod ist knallhart.
Er nimmt keine Rücksicht darauf, ob man gerade möchte oder nicht. Ob man es beschleunigen will, wie die suizidgefährdete Mitbewohnerin, oder ob man gerne noch ein bisschen länger bleiben will, wie Mama.
Er kommt, wenn er kommt. Und dann wird abgerechnet und eine Summe unter den Strich geschrieben; die Summe aller Entscheidungen, die man zuvor getroffen hat und die einen an diesen Punkt geführt haben. Ob man gesund gelebt hat oder nicht. Ob man sich genug sportlich betätigt hat oder nicht. Ob man Alkohol getrunken hat oder nicht. Ob man eine Patientenverfügung hat – oder nicht, und wie sie formuliert ist.
Erst dann wird einem, wenn man Pech hat, noch sehr schmerzlich bewusst, was die eigenen Entscheidungen jetzt im Ernstfall bedeuten.
Das ist wohl die härteste, ultimative Form von „Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen“. Ich brauche die Gewissheit, meine Liebsten in einer solchen Situation nicht auch noch komplett mit allen Entscheidungen zu überfordern.

